Politik
Deutschland hat als Staatsform die Demokratie. Es gibt mehrere Parteien mit unterschiedlichen politischen Anschauungen, die sich zur Wahl stellen.
Wenn Sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, können Sie sowohl wählen als auch gewählt werden.
Im Kreis Minden-Lübbecke finden alle 4 Jahre Wahlen zum Deutschen Bundestag und alle 5 Jahre Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten, dem Kreistag und die Europawahl statt. Bei Wahlen zum Bundestag und zur Europawahl wird das 18. Lebensjahr vorausgesetzt, bei den Kommunalwahlen (Stadt- oder Gemeinderat, Kreistag) reicht bereits das 16. Lebensjahr. Hinzu kommt, dass auch Personen mit der Staatsangehörigkeit der zur Zeit 27 Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union) an den Wahlen zum Stadt- oder Gemeinderat und Kreistag sowie zum Europäischen Parlament teilnehmen können.
Es besteht keine Wahlpflicht; die Möglichkeit der Briefwahl besteht ebenfalls. Nähere Informationen hierzu erteilen die Wahlämter bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes. Wer wählen darf, erhält rechtzeitig vor den Wahlen eine Benachrichtigungskarte. Hinweise darüber, wann und wo und in welcher Zeit die Stimmabgabe erfolgen kann (oder aber Briefwahlunterlagen angefordert werden können), steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
Politische Mitbestimmung von Zugewanderten ist im Ausländerbeirat möglich. Der Ausländerbeirat ist ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung und ist durch die Zuwanderer in direkter Wahl gewählt. Er befasst sich vor Ort mit allen Dingen, die Menschen mit Migrationshintergrund betreffen und sind die ersten Ansprechpartner.
Ausländerbeirat Minden
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